Anwaltskanzlei 

DOROTHEA LUPPOLD

Leistungen

Ich arbeite zwischenzeitlich ausschließlich auf dem Gebiet des Wohnungs- und Gewerbe-mietrechts. 

Hierbei berate ich Sie gerne außergerichtlich und vertrete Sie vor Gericht. Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beispielsweise auf Kautionsrückforderung oder Schadensersatzzahlungen sowie bei der Abwehr von Räumungsklagen, Kündigungen und Mieterhöhungsverlangen. Darüber hinaus überprüfe ich für Sie Ihre Nebenkostenabrechnungen sowie Ihren Mietvertrag auf die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln.  

Die Kosten für meine außergerichtliche Tätigkeit sowie für die Vertretung vor den Zivilgerichten werden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) berechnet.

Grundlage für die Kostenberechnung ist in allen Fällen der Gegenstands- bzw. Streitwert.

Für außergerichtliche Beratungen können Sie bei Bedarf bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Ein eventueller Anspruch hierauf richtet sich nach Ihren Einkommensverhältnissen. 

Für die Vertretung vor Gericht kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Auch hier richtet sich ein eventueller Anspruch nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Hinzu kommen muss dabei jedoch auch eine gewisse Erfolgsaussicht vor Gericht.